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Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge beschlossen

Der Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge ist vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ihm Rahmen der Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes, beschlossen worden. Die bisher höhere Besteuerung von Elektrofahrzeugen, die als Firmenwagen genutzt werden, wird damit abgebaut. Wer ein Elektroauto als Firmenwagen wählt, werde jetzt nicht mehr steuerlich benachteiligt, betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), nach. Der Bundestag hat heute das neue Gesetz beschlossen, der Bundesrat wird sich am morgigen Freitag damit befassen.

Bei der Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen wurde eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) deshalb erforderlich, weil damit die Gleichstellung von Elektrofahrzeugen gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb erfolgt. „Die neue Regelung gilt nicht nur für rein batterie-elektrische Fahrzeuge, sondern auch für Autos mit Plug-in-Hybrid“, erläuterte Wissmann.

Allerdings sollten jetzt auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen, die Elektroautos anschaffen, angepasst werden. Hier wären bessere Abschreibungsmöglichkeiten der richtige Weg, um solche Investitionen voranzutreiben, meinte der VDA-Präsident. (ampnet/nic)

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