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Bund bringt Gesetze zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur beschlossen. Ziel ist der Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1000 Standorten und 150 kW Ladeleistung bis 2023. Aktuell haben laut Bundesregierung weniger als zwei Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Die Auschreibung der zehn bis 15 geplanten Lose wird europweit erfolgen.

Morgen berät außerdem der Bundestag über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Der Entwurf sieht eine Verpflichtung zum Einbau von Leitungsinfrastruktur bei mehr als fünf Stellplätzen in neuen Wohngebäuden und bei mehr sechs Stellplätzen in Nichtwohngebäuden vor.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte beide Vorhaben grundsätzlich, sieht im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz aber durchaus noch Luft nach oben. Der Importeursverband VDIK sprach von einem wichtigen Impuls, kann sich aber ebenfalls noch niedrigere Schwellenwerte für Neubauten vorstellen. (ampnet/jri)

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„Ultra-Schnell-Ladesäulen“ in Kleinostheim nahe der Autobahn 3.

„Ultra-Schnell-Ladesäulen“ in Kleinostheim nahe der Autobahn 3.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Allego

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