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Das blaue Versicherungskennzeichen verliert seine Gültigkeit

Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelcs statt eines blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Wer den Wechsel versäumt, der verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar, betont die HUK-Coburg. Wer sein Mofa, Moped oder Roller erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Kaufen lassen sich die neuen Kennzeichen entweder online oder vor Ort direkt bei der Versicherung.

Kleinkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sind nicht nur relativ oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Der Versicherungsschutz ist also nötig. Dies gilt besonders für Personenschäden. So empfiehlt beispielsweise die HUK-Coburg grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie gibt es bei diesem Unternehmen für Kleinkrafträder ab 34 Euro. Die Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung ist ab 25 Euro zu haben.

Auch E-Scooter und die bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs fallen unter die Versicherungspflicht. Die Beiträge liegen hier je nach Art der Versicherung bei Summen ab 16 Euro im Jahr. (aum)

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Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelecs.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelecs.

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

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